Mit Babybauch ins Büro. Das ist heute selbstverständlich, bringt aber natürlich auch ein paar neue Herausforderungen mit sich. Als Schwangere und junge Mutter genießt du darum bei der Arbeit einen besonderen Schutz. Auch als Teilzeitkraft oder in der Ausbildung.
Der erste Schritt
Sobald Schwangerschaft und voraussichtlicher Geburtstermin bekannt sind, solltest du deinen Arbeitgeber umgehend informieren. Denn nur, wenn dein Chef Bescheid weiß, kann er die entsprechenden Maßnahmen für dich einleiten. Er muss das Gewerbeaufsichtsamt von der Schwangerschaft unterrichten. Anderen Leuten, auch Kollegen, darf er aber nichts davon erzählen.
Diese Jobs musst du jetzt nicht mehr machen
Zur Sicherheit von Mutter und Kind gelten für Schwangere gewisse Einschränkungen. Die sind von Beruf zu Beruf sehr unterschiedlich. Folgende Tätigkeiten darfst du z.B. gar nicht ausüben:
- Nachtarbeit, wie bei Krankenschwestern, Schichtarbeiterinnen oder auch Polizistinnen
- Arbeiten am Fließband
- Arbeiten mit gefährlichen Stoffen z. B. in Laboren
- Heben schwerer Lasten wie in vielen Handwerken
- Arbeiten in sehr lauten Umgebungen
- Ab der 16. Schwangerschaftswoche das Steuern von Bussen, Bahnen oder Taxen
Auch Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sowie die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit sind jetzt neu geregelt – Überstunden ade!
Mutterschutz: Erholsame Wochen
In den letzten sechs Wochen der Schwangerschaft und den ersten acht Wochen (bei Mehrlingen sogar 12 Wochen) nach der Geburt musst du von der Arbeit freigestellt werden und kannst dich erholen. Während dieser Schutzfrist hast du als Berufstätige Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Keine Angst vor Kündigung
Du darfst von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt laut Mutterschutzgesetz nicht gekündigt werden. Auch wenn du nach der Entbindung Elternzeit nimmst, darf dir nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz gilt auch in der Probezeit. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen kann ebenfalls nicht gekündigt werden - diese verlängern sich jedoch nicht automatisch um den Mutterschutz, sondern enden zum vereinbarten Zeitpunkt.
Selbstständig und schwanger
Als Selbstständige ein Kind zu bekommen kann eine wunderbare Erfahrung sein. Man ist sein eigener Chef und kann sich seine Zeit frei einteilen. Du solltest aber frühzeitig finanziell vorsorgen, denn viele Regeln für Angestellte gelten bei Selbständigen nicht oder nur abgewandelt. So gibt es zum Beispiel keinen Mutterschutz. Gesetzlich Versicherte haben allerdings einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Da die Rechtslage hier etwas komplizierter ist, solltest du dich als Selbstständige schon früh vor der Geburt informieren.
Weitere Informationen
Umfangreiche Informationen zum Thema findest du auch unter www.familien-wegweiser.de, einer Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Wer erteilt Auskunft?
Was genau erlaubt und was verboten ist, weiß in der Regel der Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung. Auch die Gewerkschaft, die Berufsgenossenschaft sowie das Amt für Arbeitsschutz geben darüber Auskunft. Auf Informationen aus Internetforen solltest du dich besser nicht verlassen, da diese oft nicht von Fachleuten geschrieben werden.