Geburtsvorbereitung
Werden Geburtsvorbereitungskurse von Hebammen geleitet, übernimmt das die Krankenkasse. Die Hebammen rechnen dann selbst mit den Kassen ab. Kurse bei Krankengymnastinnen oder spezielle Yogakurse werden aber meist nicht erstattet. Fragen Sie also vorher bei Ihrer Krankenkasse nach. Begleitet Ihr Partner Sie beim Kurs, muss er seinen Anteil jedoch selbst bezahlen.
Medizinische Betreuung
Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die ärztliche Betreuung sowie die Hebammenhilfe während Ihrer Schwangerschaftsvorsorge und der Geburt. Dazu gehört auch die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln.
Die Kosten für die Entbindung übernimmt die Krankenkasse auf jeden Fall, egal ob Sie Ihr Kind in der Klinik zu Welt bringen, Zuhause oder im Geburtshaus. Kosten für die häusliche Pflege (Nachsorge) werden ebenfalls übernommen.
Kinderbetreuung
Nach ambulanten Geburten übernehmen die meisten Kassen vorübergehend die Kosten für eine Haushaltshilfe. Erkundigen Sie sich dazu aber vorher genau. Auch Kosten für eine Betreuungsperson für die Geschwister werden übernommen, wenn eines der Kinder unter acht Jahre alt ist (bei behinderten Kindern ohne Altersbeschränkung). Nimmt Ihr Partner unbezahlten Urlaub für die Betreuung, kann er dafür einen Ausgleich bekommen.
Mutterschaftsgeld
Die Krankenkasse bezahlt auch Mutterschaftsgeld oder Entbindungsgeld. Es muss aber dort beantragt werden. Eine Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins durch Arzt oder Hebamme ist dabei erforderlich.
Elterngeld
Direkt nach der Geburt Ihres Kindes können Sie Elterngeld beantragen. Die Höhe hängt vom Nettoeinkommen des Antragstellers ab. Eltern haben die Wahl zwischen dem sog. Basiselterngeld, das maximal 14 Monate lang gezahlt wird, und dem "Elterngeld plus", das für Eltern gedacht ist, die schnell wieder Teilzeit arbeiten möchten. In diesem Fall wird der monatliche Betrag geringer, dafür wird jedoch länger gezahlt. Informieren Sie sich dazu beim Bundesministerium für Familie.
Familienversicherung
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, kann das Kind bei Ihnen oder dem Vater ohne Zuschlag mitversichert werden. In der privaten Krankenkasse müssen Sie für das Kind eine eigene Versicherung abschließen.
Hilfe in finanziellen Notlagen
Schwangere mit keinem oder sehr geringem Einkommen können bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
Formulare und Hilfe gibt es auch bei folgenden anerkannten Beratungsstellen:
- Caritas
- Diakonisches Werk
- Arbeiterwohlfahrt
- Pro Familia
- Deutscher Familienverband
Für Familien ab drei Kindern und Alleinerziehende werden auch über die Landesstiftung "Familie in Not" Zuschüsse vergeben. Anträge nehmen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Sozial-, Jugend- und Gesundheitsämter entgegen.
Unterschiede bei Selbstständigen
Sie sind selbständig? Dann gelten für Sie einige andere, manchmal sehr spezielle Regeln. Am besten informieren Sie früh genug, was für Möglichkeiten Sie haben.
Weitere Infos
Viele weitere nützliche Informationen erhalten Sie unter anderem unter http://www.familien-wegweiser.de , einer Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Kleiner Tipp
Warten Sie nicht zu lange mit den Behördengängen. Die Wege fallen leichter, solange Ihr kleiner Bauchbewohner noch nicht so schwer wiegt. Und Sie geraten nicht in Zeitnot.