Babyservice
Beba
NaturNes
Alete
Bübchen

Das neue Elterngeld

Vom Sinn und Zweck des Elterngelds.

Das Elterngeld hat das bisherige Erziehungsgeld abgelöst. Sinn und Zweck des Elterngeldes ist es, den frisch gebackenen Eltern die Entscheidung, sich viel Zeit für ihr Baby zu nehmen, zu erleichtern. Und damit sind beide Elternteile gemeint. Deshalb hat auch jeder Anspruch auf Elterngeld - unabhängig vom Einkommen. Anders als das Erziehungsgeld ist das Elterngeld nicht vom Familieneinkommen abhängig, sondern vom Individualeinkommen desjenigen, der für die Erziehungszeit auf Einkommen verzichtet oder in dieser Zeit über kein Einkommen verfügt. Es kann also entweder ein Elternteil Elterngeld beziehen oder auch beide Eltern.
Paar

Was Ihnen als Schwangere
zusteht

>>

Wer bekommt wieviel?

Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Alleinerziehende, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte des Babys (z.B. die Oma). Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Ausnahme: Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles aus den letzten 12 Monaten bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto. Sonderzahlungen oder Provisionen sind von der Anrechnung auf das Nettoeinkommen ausgenommen. Der Mindestbetrag des Elterngeldes beträgt 300 Euro.

Für Geringverdiener, die vor der Geburt weniger als 1.000 € verdient haben, wird die Elterngeldrate auf bis zu 100% angehoben. Für je 2 €, die das Einkommen vor der Geburt unter 1.000 € lag, werden 0,1% zu den 67% hinzuaddiert. Liegen Sie also 50 Euro unter der Grenze von 1000 Euro, werden 25 X 0,1 Prozent zu den 67% dazugezählt. Sie landen also bei einem Elterngeld von 69,5% Ihres bisherigen Einkommens. Für diejenigen, deren Einkommen unter 300 € lag, wird der Mindestsatz gezahlt.

Sie möchten Ihr Elterngeld vorab kalkulieren? Für alle Regelfälle können Sie das schnell und einfach mit dem Elterngeldrechner vom Bundesministerium erledigen: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner

Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?

Im klassischen Haushalt, in dem die Mutter zuhause bleibt und der Vater arbeiten geht, wird das Elterngeld über 12 Monate gezahlt. Auf Wunsch kann der Betrag halbiert und über 24 Monate angelegt werden.

Neben diesem traditionellen Modell macht das Elterngeld jedoch diverse andere Konstellationen möglich. Möchte auch der Vater ein paar Wochen mit dem Baby genießen, so kann er beispielsweise 2 Monate mit der Arbeit aussetzen und erhält dafür wie die Mutter 67% des Nettoeinkommens. Die Dauer der Auszahlung erhöht sich damit auf die maximalen 14 Monate Elterngeld bzw. 28 Monate bei Halbierung des Betrags. Die beiden Vätermonate können übrigens zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der 14 Monate Bezugsdauer genommen werden.

Sie wünschen sich, gleichzeitig mit Ihrem Partner für Ihr Baby da zu sein? Auch das ist machbar. In diesem Fall erhalten beide Elternteile für insgesamt sieben Monate den Individualsatz von bis zu 67% des jeweiligen Nettoeinkommens.

Sollte ein Elternteil vor der Geburt nicht berufstätig gewesen sein, berechnet sich das Elterngeld bei gleichzeitiger Elternzeit aus dem Mindestsatz von 300 € zuzüglich den 67% des Nettoeinkommens des verdienenden Elternteils.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Den Antrag auf Elterngeld können Sie ab dem Tag der Geburt bei Ihrer Erziehungsgeldstelle vor Ort abgeben. Sie brauchen dazu die Geburtsurkunde, Ihre Einkommensnachweise (bei Selbständigen den Steuerbescheid), bei Teilzeitarbeit eine Bescheinung des Arbeitgebers über die Stundenzahl sowie Bescheinungen der Krankenkasse und des Arbeitgebers über das Mutterschaftsgeld.

Um nicht zu viel Zeit zu verlieren, empfiehlt es sich, den Antrag bereits vor der Geburt abzuholen. Aber keine Sorge: Auch wenn Sie sich ordentlich Zeit lassen, geht Ihnen kein Geld verloren. Das Elterngeld wird für bis zu drei Monate nach der Geburt auch rückwirkend gezahlt.

Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wie immer gibt es auch beim Elterngeld zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen. So gibt es bei Geschwistern unter 3 Jahren einen Bonus, bei Zwillingen und Mehrlingen eine eigene Sonderregelung und auch in steuerlicher Hinsicht kann das Elterngeld Auswirkungen mit sich bringen. Ausführliche Informationen zu solchen Sonderregelungen finden Sie unter www.bmfsfj.de/Elterngeld oder auch vor Ort bei Ihrer zuständigen Erziehungsgeldstelle.

V1.74, Stand 05.08.2010