Medizinische Betreuung
Die Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die ärztliche Betreuung und Hilfe sowie die Hebammenhilfe während Ihrer Schwangerschaftsvorsorge und der Geburt. Dazu gehört auch die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln. Weiterhin werden die Kosten für die stationäre Entbindung und die häusliche Pflege (Nachsorge) übernommen.
Die Kosten für die Entbindung übernimmt die Krankenkasse auf jeden Fall.
Kinderbetreuung
Nach ambulanten Geburten übernehmen die meisten Kassen vorübergehend die Kosten für eine Haushaltshilfe - Sie sollten sich jedoch genau erkundigen, bevor Sie eine einstellen! Häufig werden auch die Kosten für eine Betreuungsperson für die Geschwister übernommen, wenn eines der Kinder unter acht Jahre alt ist (bei behinderten Kindern ohne Altersbeschränkung). Nimmt der Ehemann unbezahlten Urlaub für die Betreuung, kann er dafür einen Ausgleich bekommen.
Mutterschaftsgeld
Die Krankenkasse bezahlt auch Mutterschaftsgeld oder Entbindungsgeld. Wichtig: Das Mutterschaftsgeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Dazu ist die Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins durch einen Arzt oder eine Hebamme erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen die Krankenkassen.
Familienversicherung
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, kann das Kind bei Ihnen oder dem Kindsvater ohne Zuschlag mitversichert werden.
In der privaten Krankenkasse dagegen müssen Sie für das Kind eine eigene Versicherung abschließen.
Hilfe in finanziellen Notlagen
Frauen, die schwanger sind und kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben, können bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Formulare und Hilfe gibt es bei anerkannten Beratungsstellen (Caritas, Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, Pro Familia, Deutscher Familienverband). Die Höhe der finanziellen Hilfe ist unter anderem abhängig von dem tatsächlichen Einkommen und der Anzahl der Kinder. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden und es darf nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.
Für Familien ab drei Kindern und für Alleinerziehende gibt es eine weitere Möglichkeit: Über die Landesstiftung "Familie in Not" werden auch hier Zuschüsse vergeben. Anträge werden bei Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Sozial-, Jugend- und Gesundheitsämtern entgegen genommen.